+31 (0) 314 - 368 500
sales@rabelink.nl

Zoll

Rabelink Logistics ist Inhaber der AEO-Genehmigung (Authorized Economic Operator/ZWB Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter). Diese Genehmigung bietet merkliche Vorteile im internationalen Handelsverkehr, nicht nur für Rabelink insbesondere auch für Sie – unserem Kunden. Die Erteilung der Genehmigung bedeutet das Rabelink folgende Voraussetzungen erfüllt: Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie die Einhaltung/Erfüllung von bestimmten Sicherheitsstandards.

Hieraus resultiert der Vorteil der sorgfältigen, schnellen, vereinfachten und problemlosen Bearbeitung der Zollaktivitäten und deren Dokumentation durch Rabelink. Dies gilt für alle außereuropäischen Transporte wie Luft- und Seefracht zu anderen Kontinenten oder auch dem Straßengüterfernverkehr wie z.Bsp. in die Schweiz oder Norwegen. Weltweit wird die Möglichkeit zu Haus-zu-Haus-Lieferungen gegeben. Darüber hinaus sind alle übrige Incoterms möglich und bietet Rabelink Zoll- und B / L-Aktivitäten (Bill of Lading, Frachtbrief).

Die Vorteile:AEO Certificaat

  • weniger physische und Dokumentenprüfungen
  • Vorrangprüfung, wenn Rabelink zur Prüfung ausgewählt wird
  • eine Überprüfung kann auf Antrag an einem bestimmten Ort stattfinden
  • keine Kontrolle auf zuvor geprüfte Kriterien zu eine spätere Lizenzanwendung
  • Hinweis auf die Zollkontrollen
  • weniger Informationen zu liefern in die summarische Anmeldung
  • Anerkennung AEO Sicherheitsbescheinigung von anderen Ländern (außerhalb der EU)