Rabelink Logistics ist Inhaber der AEO-Genehmigung (Authorized Economic Operator/ZWB Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter). Diese Genehmigung bietet merkliche Vorteile im internationalen Handelsverkehr, nicht nur für Rabelink insbesondere auch für Sie – unserem Kunden. Die Erteilung der Genehmigung bedeutet das Rabelink folgende Voraussetzungen erfüllt: Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit, die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie die Einhaltung/Erfüllung von bestimmten Sicherheitsstandards.
Hieraus resultiert der Vorteil der sorgfältigen, schnellen, vereinfachten und problemlosen Bearbeitung der Zollaktivitäten und deren Dokumentation durch Rabelink. Dies gilt für alle außereuropäischen Transporte wie Luft- und Seefracht zu anderen Kontinenten oder auch dem Straßengüterfernverkehr wie z.Bsp. in die Schweiz oder Norwegen. Weltweit wird die Möglichkeit zu Haus-zu-Haus-Lieferungen gegeben. Darüber hinaus sind alle übrige Incoterms möglich und bietet Rabelink Zoll- und B / L-Aktivitäten (Bill of Lading, Frachtbrief).
Die Vorteile:
- weniger physische und Dokumentenprüfungen
- Vorrangprüfung, wenn Rabelink zur Prüfung ausgewählt wird
- eine Überprüfung kann auf Antrag an einem bestimmten Ort stattfinden
- keine Kontrolle auf zuvor geprüfte Kriterien zu eine spätere Lizenzanwendung
- Hinweis auf die Zollkontrollen
- weniger Informationen zu liefern in die summarische Anmeldung
- Anerkennung AEO Sicherheitsbescheinigung von anderen Ländern (außerhalb der EU)